1. Präambel
1.1. LINO Solutions GmbH (im Folgenden auch kurz „LINO“ genannt) ist eine im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 628646 f eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Linz und in der Geschäftsanschrift Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz.
1.2. LINO stellt seinen Kunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“ genannt) „Paula.Care“, eine Software-Applikation für mobile Endgeräte samt Hardware für die Bereitstellung von digitalen Produkten und Dienstleistungen (im Folgenden auch kurz „Paula“ genannt) zur Verfügung. Personenbezogene Bezeichnungen in diesen AGB gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
1.3. Paula umfasst unterschiedliche Produktkomponenten: Die Aktivitätserkennung von Paula erkennt Routinen im Stromverbrauch und benachrichtigt bei ungewöhnlichen Abweichungen. Über den Paula Notfallknopf können Nutzer:innen aktiv Hilfe rufen.
1.4. LINO stellt Paula seinen Vertragspartnern auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“ genannt) zur Verfügung. Mit der Registrierung und Nutzung von Paula durch den Vertragspartner werden die AGB in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich akzeptiert. Eine Nutzung von Paula ohne Zustimmung zu diesen AGB ist nicht möglich.
2. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
2.1. Alle Leistungen von LINO im Zusammenhang mit Paula erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung.
2.2. Der Vertragspartner erklärt mit der Nutzung von Paula, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist.
2.3. Eine Nutzung von Paula ist nur innerhalb Österreich möglich. Die Benachrichtigung von Kontaktpersonen (s. 9.2+ff und 10.3+ff) über die Paula-App kann auch außerhalb von Österreich erfolgen.
2.4. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten abweichende oder ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für Folgegeschäfte.
2.5. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung von Paula durch den Vertragspartner.
2.6. Paula beinhaltet eine Softwareapplikation für mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen Android und iOS (nachfolgend „Paula App“). Der Umfang und die Kosten sowie die Mindestvertragslaufzeiten von Paula bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot (Punkte 9, 10, 11).
Die Leistungen von Paula können, abhängig vom konkreten Vertragsinhalt und Preismodell, folgende Produktkomponenten und Funktionen umfassen:
a) Die Aktivitätserkennung setzt die Installation einer geeigneten Hardware in dem Haushalt, in dem Paula genutzt werden soll, voraus (s. Punkt 4.3). Diese Hardware besteht aus:
- „Paula Box“ (Smart-Meter-Adapter oder Schaltaktor) sowie
- Gateway (SIM-Karten-Modem inklusive SIM-Karte), zur Datenübertragung.
Die Aktivitätserkennung basiert auf der Analyse von Verbrauchs- bzw. Nutzungsdaten und dient der Ableitung von Aktivitätsmustern im Haushalt.
b) Der Paula Notfallknopf (inklusive SIM-Karte und Ladestation) ist ein eigenständiges Produkt und funktioniert unabhängig von der Aktivitätserkennung. Für die Nutzung des Notfallknopfes ist keine zusätzliche Hardware-Installation erforderlich.
Details der Produktkomponenten und damit einhergehenden Leistungen sind in den Punkten 9 und 10 der gegenständlichen AGB beschrieben.
3. Kündigung
3.1. Ordentliche Kündigung: Sowohl LINO als auch der Vertragspartner können den zugrundeliegenden Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende, kündigen.
3.2. Mindestlaufzeit: Die ordentliche Kündigung ist grundsätzlich frühestens sechzig Tage nach Vertragsabschluss (gemäß Punkt 5) möglich. Bei Paula mit Aktivitätsanalyse ist die Kündigung ab jenem Tag möglich, der auf das Ende der „Einlernphase“ (siehe dazu Punkte 5.6 und 9.4 der AGB) fällt. Es wird daher eine Mindestvertragslaufzeit von sechzig Tagen vereinbart. Davon abweichende Mindestlaufzeiten können in speziellen Angeboten vereinbart werden. Es gilt diesfalls die konkret dem jeweiligen Angebot zugrunde gelegte Mindestvertragslaufzeit.
3.3. Außerordentliche Kündigung: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können sowohl LINO als auch der Vertragspartner den zugrundeliegenden Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
3.4. Rechtsfolgen der Kündigung: Mit Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages werden daraus geschuldete Entgelte sofort fällig.
3.5. Auflösung des Vertrages im Todesfall: Verstirbt der Vertragspartner so wird der Vertrag innerhalb jenes Monats aufgelöst, in dem der Todesfall eintritt.
3.6. Wohnortwechsel bei Pflegebedürftigkeit: Im Falle eines Wohnortwechsels des Vertragspartners in eine stationäre Betreuungseinrichtung (insbesondere Alten- oder Pflegeheim) ausschließlich aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist der Vertragspartner berechtigt, den gegenständlichen Vertrag außerordentlich zum Ende jenes Monats, in dem der Umzug vollzogen wurde (dh die Ummeldung des Wohnsitzes im zentralen Melderegister eingetragen wurde), zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den – gesundheitsbezogenen – Wohnortwechsel (zB Ummeldungsbestätigung und ärztliches Attest). Ein bereits bezahltes Entgelt wird aliquot bis zum Wirksamwerden der Kündigung refundiert. Ein Wohnortwechsel in eine altersgerechte Wohnform (insbesondere betreutes Wohnen oder vergleichbare Wohnmodelle ohne stationäre Pflege) berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
4. Technische Voraussetzungen
4.1. Paula kann nur nach Registrierung und Anlegen eines Nutzerkontos genutzt werden (siehe Punkt 9, 10). Voraussetzung für die Eröffnung eines Nutzerkontos und die Nutzung der Paula Services ist ein Alter von mindestens 18 Jahren und der vollen Geschäftsfähigkeit.
4.2. Paula richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Wenn Sie Paula gewerblich nutzen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an service@paula.care und wir unterbreiten gerne ein individuelles Angebot.
4.3. Voraussetzung für den Empfang von Benachrichtigungen ist die Installation der Paula App. Dafür ist ein dem Stand der Technik entsprechendes Smartphone mit einem kompatiblen Betriebssystem erforderlich. Details zu den unterstützten Betriebssystem-Versionen sind der App-Beschreibung im jeweiligen App Store zu entnehmen.
4.4 Technische
Voraussetzungen für die Nutzung der Paula Aktivitätserkennung:
Damit die
Aktivitätserkennung von Paula ordnungsgemäß funktioniert, müssen die
Verbrauchs-Daten des betreffenden Haushaltes, in dem Paula genutzt werden soll, in Echtzeit an LINO übermittelt werden. Die Datenerhebung und
Daten-Bereitstellung setzt die Installation einer speziellen Hardware am Smart
Meter oder im Sicherungskasten voraus. Dazu bietet LINO folgende Möglichkeiten
an:
4.4.1. Option a) Installation der Paula Box auf dem Smart Meter von dem Haushalt, in dem die Routinen im Stromverbrauch erkannt werden sollen. Die Installation der Hardware erfolgt durch den Vertragspartner („Plug-and-Play“). LINO unterstützt den Vertragspartner bei diesem Prozess.
Damit von der Paula-Box Stromverbrauchsdaten empfangen und verarbeitet werden können, muss die „Kundenschnittstelle“ des Smart-Meters des Vertragspartners beim betreffenden Netzbetreiber freigeschaltet und der „Kundenschlüssel“ an LINO übermittelt werden. LINO unterstützt den Vertragspartner bei diesem Prozess.
4.4.2. Option b) Installation eines von LINO spezifizierten und bereitgestellten Schaltaktors, der im Sicherungskasten des jeweiligen Haushaltes durch einen zertifizierten Fachmann installiert wird und der mit einem mobilen Modem („Gateway“) über W-Lan verbunden wird, damit die Daten übertragen werden können. Die Installation selbst muss durch einen geeigneten Elektro-Fachbetrieb erfolgen.
LINO wird die Voraussetzungen beim Vertragspartner entsprechend der Machbarkeit überprüfen und eine geeignete Konfiguration empfehlen.
4.4.3. Das Paula Gateway (mobiles SIM-Karten Modem) muss in dem Haushalt, in dem die Paula Aktivitätserkennung genutzt werden soll in Betrieb genommen werden und dauerhaft an die Stromversorgung angeschlossen (=eingesteckt) bleiben. Am Standort des Gateways muss ein durchgehender mobiler Datenempfang (z. B. 2G, 3G, 4G/LTE oder 5G) mit stabiler Signalstärke gewährleistet sein. Das Gateway ist so zu positionieren, dass eine stabile W-Lan-Verbindung entweder zur Paula-Box (bei Option a) oder zum montierten Schaltaktor (bei Option b) besteht.
4.4.4. Option a) Sofern der beim jeweiligen Netzbetreiber eingesetzte Smart Meter nicht über eine integrierte Stromversorgung verfügt, ist eine 230V Schuko-Steckdose oder USB-C Steckdose (5V, 1A) im Umfeld von 2-3 Metern neben dem Smart-Meter für die Inbetriebnahme der Paula Smart-Box erforderlich. Die Notwendigkeit wird im Rahmen der technischen Vorbereitung individuell festgestellt, wobei LINO den Vertragspartner unterstützt.
5. Registrierung, Vertragsabschluss, Zahlungspflichten
5.1. Bestellung über den Webshop
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, das gewünschte Produkt-Angebot und Preis-Modell über die Website (www.paula.care) zu bestellen oder durch Eingabe seiner Kontaktdaten ein konkretes Angebot anzufragen. Die Darstellung der Produkte im Webshop unter www.paula.care insbesondere unter „http://www.paula.care/shop“ stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Vertragspartner dar.
Durch Absenden der Bestellung im Webshop gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Vor Abschluss der Bestellung ist der Vertragspartner verpflichtet:
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren,
- die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen sowie
- in die Datenverarbeitung und – sofern erforderlich – Fernwartung einzuwilligen.
Ohne diese Zustimmungen kann keine Bestellung abgeschlossen werden.
Nach Einlangen der Bestellung erhält der Vertragspartner eine automatisierte Bestellbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Mit Abgabe der Bestellung sichert der Vertragspartner zu, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und bestätigt ausdrücklich, dass die zur Nutzung von Paula erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bestellung des Vertragspartners (Angebot) gilt erst iSd Punkt 5.3 als angenommen (Annahme), womit ein Vertrag zu Stande kommt.
5.2. Angebotslegung außerhalb des Webshops
Alternativ kann der Vertragspartner durch Eingabe seiner Kontaktdaten ein individuelles Angebot anfordern. In diesem Fall übermittelt LINO dem Vertragspartner ein Angebot per E-Mail, in dem die Leistungsbestandteile aufgeschlüsselt sind. Der Vertragspartner kann dieses Angebot durch Klick auf einen in der E-Mail enthaltenen Bestätigungslink (Verifizierungslink) annehmen und seine Zahlungsdaten hinterlegen. Mit dieser Bestätigung:
- akzeptiert der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- nimmt die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis und
- erteilt die Einwilligung zur Datenverarbeitung sowie – sofern erforderlich – zur Fernwartung.
Ohne diese Zustimmungen kommt kein Vertrag zustande.
Mit der Bestätigung des Angebots sichert
der Vertragspartner zu, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und
bestätigt ausdrücklich, dass die zur Nutzung von Paula erforderlichen
Voraussetzungen vorliegen. Andernfalls kommt es zu einer vorzeitigen
Vertragsauflösung gemäß Punkt 6.3. und 6.4.
5.3. Zustandekommen
des Vertrages („Vertragsabschluss“)
Nach Abschluss des Kaufes im Webshop oder nach Bestätigung des Angebotes erhält
der Vertragspartner eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese automatisierte
Bestellbestätigung gemäß Punkt 5.1. stellt keine Annahme dar.
Die Angebotsannahme und der rechtsverbindliche Vertrag kommen erst dann
zustande, indem LINO die Ware zum Versand bringt oder das Angebot per E-Mail
bestätigt.
5.4. Nach
Vorliegen der für die Nutzung erforderlichen Informationen sowie der Klärung
der technischen Voraussetzungen übermittelt LINO dem Vertragspartner die
Zugangsdaten zur Paula App per E-Mail. Die entsprechend dem gewählten
Produktangebot bestellten Hardware-Komponenten (insbesondere Paula Box,
Schaltaktor, Gateway, Notfallknopf; zusammen „Hardware“) werden an die vom
Vertragspartner angegebene Versandadresse übermittelt.
5.5. Zahlungspflicht
für Hardware
Die Zahlungspflicht für den Kauf oder die Miete der Hardware entsteht dem
Vertragspartner entsprechend Punkt 5.3.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart
wurde, ist die Zahlung nach Vertragsabschluss sofort fällig. Bei Kaufmodellen
erfolgt der Versand der Hardware erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei
Mietmodellen erfolgt der Versand der Hardware erst, nachdem der Vertragspartner
gültige und vollständige Zahlungsdaten hinterlegt hat.
5.6. Zahlungspflicht
für Abos
Die Zahlungspflicht für die monatliche Abo-Gebühr beginnt – abhängig vom
jeweiligen Produktangebot – wie folgt:
a) Produkte ohne Aktivitätserkennung
Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Hardware an die angegebene Versandadresse. Der Zustellzeitpunkt gilt als erfolgt mit der Bestätigung der Zustellung durch den jeweiligen Paketdienst (Tracking).
b) Produkte mit Aktivitätserkennung
Die Nutzung der Leistungskomponente „Aktivitätserkennung“ beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 30 Tagen ab dem Zustandekommen des Vertrages gemäß Punkt 5.3., sofern im jeweiligen Preis-Modell nichts Abweichendes vereinbart wurde. Während dieser Testphase erfolgt keine Verrechnung der monatlichen Abo-Gebühr. Die Testphase dient der Installation, der Funktionsprüfung sowie der Erfassung und Analyse von Verbrauchsdaten zur Erkennung von Aktivitätsmustern im Haushalt („Einlernphase“).
Nach Ablauf der 30-tägigen Testphase beginnt die Zahlungspflicht für die monatliche Abo-Gebühr automatisch, sofern der Vertrag nicht zuvor gekündigt wurde (Punkt 3). Der Vertragspartner wird über den Abschluss der Einlernphase in der Paula App und/oder per E-Mail informiert.
6. Besondere Regelungen betreffend der Aktivitätserkennung auf Basis von Stromdatenanalyse
5.1. Bei der Nutzung von Paula kann der Vertragspartner zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen. Die Angebote sind über die Paula App sowie unter https://www.paula.care/ ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot.
6.1. Sobald die Hardware installiert wurde (und bei 4.3.1 Option a nach Bekanntgabe des Kundenschlüssels) und sobald die Verbrauchsdaten übertragen werden, startet die „Einlernphase“ (siehe Punkt 9.4). Der Vertragspartner wird darüber über die App informiert („Einlernphase“). Das bedeutet, dass Verbrauchsdaten übermittelt werden, und die täglichen Routinen im Stromverbrauch eingelernt werden.
6.2. Kommt es aus Gründen, die der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen sind zu einer verlängerten „Einlernphase“ (z.B. aufgrund längerer Abwesenheit) beginnt die Zahlungspflicht bereits in jenem Zeitraum in dem die „Einlernphase“ ursprünglich abgeschlossen werden sollte; das bedeutet: spätestens 30 Tagen nach dem Start der „Einlernphase“ entsteht die Zahlungspflicht des Vertragspartners.
6.3. In Einzelfällen kann es – trotz aller notwendigen Sorgfalt seitens LINO – dazu kommen, dass (z.B. bei stark irregulären Verbrauchsmustern) keine Routinen erkannt werden können und die Einlernphase nicht abgeschlossen werden kann. In diesen Fällen wird LINO den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren. Diesfalls ist beidseitig eine außerordentliche Kündigung möglich.
6.4. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass (z.B. aufgrund von schwachem mobilem Daten-Empfang) Verbrauchs-Daten nur unzureichend bzw. lückenhaft übermittelt werden können. In diesen Fällen wird der Vertragspartner direkt darüber informiert und gemeinsam eine Lösung zur Verbesserung der Datenübertragung angestrebt. Sollte keine Lösung erzielt werden können, ist auch diesfalls eine außerordentliche Kündigung möglich.
7. Leistungsumfang und Leistungsfristen, Zustimmung zur Datenverarbeitung
7.1. Bei der Nutzung von Paula kann der Vertragspartner zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen. Die Angebote sind über die Paula App sowie unter https://www.paula.care/shop ersichtlich. Der Umfang und die Kosten sowie die Mindestvertragslaufzeiten bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot.
7.2. LINO behält sich ausdrücklich das Recht vor, Inhalte von Paula abzuändern bzw. anzupassen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
7.3. Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der
Bereitstellung der vertragsgemäßen Funktionen von Paula, insbesondere die
Analyse von Stromverbrauchsdaten, zur Erkennung von Routinen und zur
Benachrichtigung bei unerwarteten Abweichungen sowie der laufenden Verbesserung
der Dienstleistungen.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit der Verarbeitung der
durch Paula erhobenen und gewonnenen Daten einverstanden. Dem Vertragspartner
ist bewusst, dass ohne seine Zustimmung keine Nutzung von Paula erfolgen kann.
8. Service Level Agreement (SLA)
8.1. Durch das Service Level Agreement (nachfolgend „SLA“) wird die Leistungspflicht von LINO im Rahmen der Bereitstellung seiner Leistung konkretisiert. Alle Leistungsangaben in diesem Vertrag beziehen sich auf die Verfügbarkeit der von LINO zu betreibenden Systemumgebung. Als maßgeblicher Punkt für die Beurteilung der Verfügbarkeit gilt der Ausgang von LINOs Rechenzentrum oder entsprechenden Subunternehmern. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung oder Mobilfunkverbindungen von diesem Übergabepunkt zu Vertragspartner selbst bleiben außer Betracht.
8.2. Innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit gewährleistet LINO eine tatsächliche Verfügbarkeit von 95 %, berechnet auf der Grundlage der vereinbarten Verfügbarkeit in Bezug zum Kalendermonat. Die Anwendung ist verfügbar, wenn diese in dem jeweiligen Zeitraum entsprechend dem dazu vereinbarten prozentualen Anteil erreichbar war und dergestalt genutzt werden konnte, dass bei clientbasierten Applikationen der entsprechende Webserver mittels der Client-Software am Übergabepunkt erreichbar war. Bei Produkten mit Aktivitätserkennung ist vorausgesetzt, dass Stromverbrauchsdaten vom Smart Meter empfangen werden, diese korrekt zu Stromverbrauchsroutinen verarbeitet wurden („System aktiv“-Information am Home-Screen). Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Anwendung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von LINO bzw. des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.
8.3. LINO ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen an der Software (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall der Software führen. Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Software aufgrund von Wartungsarbeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder eine Pönale geltend zu machen.
8.4. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten LINO nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:
8.4.1. allgemein angekündigte Wartungs- oder sonstige Leistungen (Updates, Patches, Bugfixes), durch die die Verfügbarkeit verhindert wird;
8.4.2. Ausfälle bedingt durch Anpassungen oder Änderungen der Hardware im jeweiligen Haushalt, die der Vertragspartner vornimmt.
8.4.3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Anwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
8.4.4. unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von LINO zur Leistungserbringung verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse, Stromausfälle etc.);
8.4.5. Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit LINO die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;
8.4.6. Ausfallzeiten für das Einspielen von unmittelbar notwendigen Security Patches;
8.4.7. Ausfallzeiten, die durch Dritte, bzw. nicht LINO zurechenbare Personen verursacht werden.
8.5. Der Vertragspartner hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Anwendung unverzüglich zu melden.
8.6. Einschränkungen der Systemarchitektur: Die von LINO vertriebenen oder vermieteten Geräte und Systemkomponenten werden mit einer speziell abgesicherten und eingeschränkten Systemarchitektur betrieben. Bestimmte Administrations-, Konfigurations- oder Zugriffsmöglichkeiten stehen Endkund:innen bewusst nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Die eingeschränkte Konfiguration stellt einen wesentlichen Bestandteil des Sicherheits-, Qualitäts- und Betriebskonzepts von Paula dar.
8.7. Fernwartung und Remote-Zugriffe: LINO ist berechtigt, im technisch erforderlichen Umfang Fernzugriffe auf die bereitgestellten Geräte und Systemkomponenten durchzuführen. Dies umfasst insbesondere:
- Fehlerdiagnose,
- Fernwartung,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Wiederherstellung von Systemeinstellungen,
- Konfigurationsanpassungen,
- Support- und Serviceleistungen.
Fernzugriffe erfolgen ausschließlich zweckgebunden und unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
8.8. Automatisierte Sicherheits- und Softwareupdates: LINO ist berechtigt, automatisierte Software-, Firmware- und Sicherheitsupdates einzuspielen, soweit dies für Betriebssicherheit, Informationssicherheit, Netzstabilität oder Produktfunktionalität erforderlich ist. Ein Anspruch auf vorherige Ankündigung einzelner Updates besteht nicht, sofern dadurch Sicherheitsinteressen oder die Stabilität des Systems beeinträchtigt würden.
8.9.
Remote
Monitoring und Systemüberwachung: Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und
Servicequalität dürfen technische Betriebs-, Diagnose- und Verbindungsdaten
automatisiert verarbeitet und ausgewertet werden. Eine Verarbeitung personenbezogener Inhalte erfolgt
ausschließlich im Rahmen der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen
Bestimmungen.
9. Leistungsumfang Paula Aktivitätserkennung
9.1. LINO gewährt dem Vertragspartner die Nutzung der jeweils aktuellen Version von Paula. Die zur Nutzung der Paula-App erforderlichen Zugangsdaten werden per E-Mail als Link übermittelt.
9.2. Die Paula „Aktivitätserkennung“ erkennt Routinen im Stromverbrauch und benachrichtigt bei ungewöhnlichen Abweichungen.
9.3. Die Funktion Aktivitätserkennung setzt die Installation einer geeigneten Hardware in dem Haushalt, in dem Paula genutzt werden soll voraus. Die Anforderungen zur Installation und dem laufenden Betrieb sind in Punkt 4 erläutert.
9.4. „Einlernphase“: Mittels Algorithmen wird der tägliche Stromverbrauch des jeweiligen Haushaltes analysiert. Werden wiederkehrende, ähnliche Stromverbrauchsmuster erkannt, können erwartete Verbrauchsroutinen prognostiziert werden. Paula erkennt dabei keine konkreten Tätigkeiten, sondern lediglich den Stromverbrauch, der durch Tätigkeiten, bei welchen Elektrogeräte genutzt werden, verursacht wird.
9.5. „System aktiv“: Vereinfacht dargestellt, wird der Stromverbrauch mit relevanten Vergleichszeiträumen (vergleichbaren Stunden an anderen Tagen) abgeglichen. Im Falle von Abweichungen von den erwarteten Verbrauchsroutinen wird zunächst die Person, in deren Haushalt die Paula Box installiert ist („Teamlead“), benachrichtigt. Voraussetzung ist, dass diese ein Smartphone nutzt, ihre Kontaktdaten korrekt in der App hinterlegt sind und diese in der Paula App eingeloggt ist. Die Benachrichtigung erfolgt via Push-Notification auf das Smartphone auf dem die Paula App registriert ist. Der Status von Benachrichtigungen kann auch direkt in der Paula App abgerufen werden. Push- Notifications (App Benachrichtigungen) sind kurze Pop-up-Nachrichten, die von der App auf dem Mobilgerät eines Nutzers angezeigt werden.
9.6. Kommt es zu keiner Reaktion binnen eines definierten Zeitraumes (z.B. binnen 30 min) oder wird durch die betroffene Person im Haushalt via App aktiv eine Notsituation kommuniziert, so werden die in der App hinterlegten Kontaktpersonen via Push-Notifications über die Paula App informiert.
9.7. Tatsächlich kommen bei der Analyse und Auswertung der Stromverbrauchsdaten deutlich komplexere, automatisierte Verfahren, einschließlich Methoden des maschinellen Lernens zum Einsatz. Diese Verfahren berücksichtigen individuelle Nutzereingaben, um die Erkennung von Mustern und Abweichungen im Stromverbrauchsverhalten kontinuierlich zu verbessern.
9.8. Die Leistung von Paula beschränkt sich auf das Erkennen von Routinen in Verbrauchsmustern und darauf basierenden möglichen Abweichungen: Festgestellt wird ein unüblich niedriger Stromverbrauch im jeweiligen Zeitraum. Die Interpretation und Reaktion auf diese Information obliegen der betroffenen Person und den hinterlegten Kontaktpersonen. Ob tatsächlich eine Notsituation (z.B. ein Sturz) vorliegt oder nicht, kann Paula nicht erkennen. Paula kann keine Stürze verhindern. Sehr wohl können die Hinweise über Abweichung von Stromverbrauchsroutinen aber dazu dienen, längere Liegezeiten von unbemerkten Stürzen zu verkürzen, sofern die Kontaktpersonen zeitgerecht reagieren.
10. Leistungsumfang Paula Nofallknopf
10.1. LINO stellt dem Vertragspartner im App-Store seines Handy-Betriebssystemherstellers jeweils die aktuelle Version von Paula zur Verfügung. Die zur Nutzung der Paula-App erforderlichen Zugangsdaten werden per E-Mail als Link übermittelt.
10.2. Der Paula Notfallknopf ist ein mobiles Sicherheitssystem zur schnellen Alarmierung von zuvor definierten Kontaktpersonen in Notfällen sowie zur unterstützenden Überwachung von Sturzereignissen. Der Notfallknopf umfasst folgende Funktionen:
10.3. Notfallauslösung: Mit dem Paula Notfallknopf können Nutzer durch Betätigung der SOS-Taste die in der Paula-App hinterlegten Kontaktpersonen benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt gleichzeitig per Push-Notification (App-Benachrichtigung) und SMS (Short Message Service). Im Zuge der Notfallauslösung wird der zuletzt bekannte Standort des Geräts (GPS-Koordinaten) an die Kontaktpersonen übermittelt.
10.4. Sturz-Alarm: Der Notfallknopf verfügt über einen integrierten Sturzsensor, der starke Erschütterungen erkennen und automatisch einen Alarm auslösen kann. In diesem Fall werden die in der Paula-App hinterlegten Kontaktpersonen per Push-Notification und SMS benachrichtigt. Dabei wird der zuletzt bekannte Standort des Gerätes (GPS-Koordinaten) an den Notfallkontakt übermittelt. Die Sturzerkennung basiert auf Sensordaten und kann nicht jeden Sturz zuverlässig erkennen bzw. Fehlalarme nicht vollständig ausschließen.
10.5. Telefonfunktion: Nach Auslösung eines Alarms können Kontaktpersonen eine Sprachverbindung zum Notfallknopf herstellen (SIM-Karte für Sprachtelefonie). Der Nutzer kann so direkt mit den Kontaktpersonen sprechen, ohne ein zusätzliches Gerät zu bedienen. Voraussetzung ist eine ausreichende Mobilfunkverbindung.
10.6. Standortübermittlung (GPS): Nach Auslösung eines Notrufs oder eines Sturzalarms wird der zuletzt bekannte Standort des Geräts an den Notfallkontakt übermittelt. Die Standortbestimmung erfolgt über GPS und ist von den jeweiligen technischen Gegebenheiten abhängig. Insbesondere kann die Genauigkeit oder Verfügbarkeit der Standortdaten eingeschränkt sein, etwa in Innenräumen oder bei fehlender oder eingeschränkter GPS- bzw. Mobilfunkverbindung.
10.7. Mobilität & Netzabdeckung: Der Notfallknopf funktioniert in ganz Österreich und überall dort, wo eine Verbindung zu einem Mobilfunknetz besteht. Eine Nutzung ohne Mobilfunkverbindung ist nicht möglich.
10.8. Ladestation und Ladekabel: Der Notfallknopf wird über die mitgelieferte Ladestation oder das Ladekabel geladen. Diese ermöglicht eine einfache und regelmäßige Aufladung des Geräts im Alltag. Bei geringem Akkustand erfolgt eine Information an den Vertragspartner und die hinterlegten Kontaktpersonen.
10.9. Verwaltung über die Paula App: Die zugehörige Paula App dient der Einrichtung und Verwaltung des Notfallknopfes. Über die App können insbesondere:
- Kontaktpersonen hinzugefügt und verwaltet werden
- eingehende Alarme empfangen und angezeigt werden
- eine Sprachverbindung zum Notfallknopf aufgebaut werden
10.10. Der Paula Notfallknopf ist kein medizinisches Notrufsystem und keine garantierte Notfallversorgung. Bei einer Notfallauslösung wird keine Blaulichtorganisation oder Notrufzentrale informiert. Die Funktionsfähigkeit des Notfallknopfes hängt insbesondere ab von: ausreichender Akkuladung, bestehender Mobilfunkverbindung und der Verfügbarkeit von GPS-Signalen. Eine jederzeitige und fehlerfreie Alarmierung kann nicht garantiert werden.
11. Vertrag, Entgeltbestimmungen
11.1. LINO gewährt dem Vertragspartner die Nutzung der jeweils aktuellen Version von Paula entsprechend dem gewählten Preis-Modell.
11.2. Für die Paula „Aktivitätserkennung“ gilt: Für jeden Standort (Haushalt) ist ein aufrechter Paula-Vertrag (Software, Hardware, Abonnement) erforderlich. Unter Standort wird in diesem Zusammenhang jeder Ort verstanden, an dem mindestens eine Paula Box auf dem jeweiligen Smart-Meter aktiviert und betrieben wird.
11.3. Durch die Inanspruchnahme von Paula wird ein unbefristeter Vertrag (Abonnement) zwischen LINO und dem Vertragspartner abgeschlossen.
11.4. Der Vertrag zwischen LINO und dem Vertragspartner kommt über einen Registrierungs- und Bestellungsprozess (gemäß Punkt 5 ff dieser AGB) im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes zustande und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Auf der Website und in der App sind die verfügbaren Preispläne ersichtlich. Bei der Auswahl des Modells erhält der Vertragspartner detaillierte Information über den gewählten Preisplan (Beginn und Ende der Abrechnungsperiode samt den anfallenden (regelmäßigen) Kosten).
11.5. Der Vertragspartner kann Rabatte und Aktionen (z.B. eine kostenlose Testphase) sowie Rückkauf-Angebote in Anspruch nehmen, sofern diese dem Vertragspartner angeboten und vom Vertragspartner zu den angegebenen Bedingungen akzeptiert wird.
11.6. LINO verrechnet die Entgelte entsprechend den in der App vereinbarten bzw. auf der Homepage unter www.paula.care einsehbaren Entgeltbestimmungen. Diese Entgeltbestimmungen werden auf Anfrage auch elektronisch an den Vertragspartner übermittelt. Der Vertragspartner kann für den Bezug der Produktkomponenten und Leistungen zwischen unterschiedlichen Preis-Modellen wählen, die jeweils auf der Website unter www.paula.care angegeben werden.
11.7. Die Entgelte verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt – abhängig von dem gewählten Modell – entweder in monatlichen oder jährlichen (365 Tagen) Intervallen, die grundsätzlich nicht dem Kalendermonat entsprechen müssen, sondern Stichtagbezogen vom Vertragsschlusszeitpunkt zu laufen beginnen), jeweils im Anschluss an die Abrechnungsperiode. (siehe Punkt 5.5 ff). Der jeweilige Leistungszeitraum richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und ist auf der Rechnung ersichtlich. Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus zu Beginn der gewählten Abrechnungsperiode fällig und an LINO zahlbar.
11.8. Wird ein Abo mit vereinbarter Mindestlaufzeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, so ist der gesamte noch auf die vereinbarte Mindestdauer aushaftende Betrag, sofort fällig. Gleiches gilt bei Abos mit jährlicher Zahlung, wenn das Abo vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
11.9. Bei Mietmodellen haftet der Vertragspartner für die überlassene Hardware. Sollte die Hardware bei Vertragsende oder vorzeitiger Kündigung nicht vollständig und funktionsfähig zurückgegeben werden, kann LINO den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.
11.10. Wenn die Zahlung des Vertragspartners nicht, unvollständig oder verspätet durchgeführt wird (beispielsweise, weil keine Kontodeckung vorhanden war), wird der kostenpflichtige Zugang automatisch gesperrt. Bei vollständiger Nachzahlung wird der kostenpflichtige Zugang wieder aktiviert.
11.11. Nach Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner Zugang zum ausgewählten Modell.
11.12. Der Funktionsumfang von Paula sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem im Rahmen des Vertragsschlusses gewählten Angebot
11.13. LINO kann Paula jederzeit aktualisieren und weiterentwickeln und diese insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen
11.14. LINO schuldet keine Anpassung auf individuelle Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Vertragspartners.
11.15. LINO ist berechtigt, jederzeit technisch notwendige Änderungen und unaufschiebbare Wartungsarbeiten vorzunehmen und den Betrieb dieser für die Durchführung von Änderungen im erforderlichen Umfang einzuschränken oder kurzfristig einzustellen
11.16. LINO kann, wenn dies aus technischen Gründen unbedingt erforderlich ist, einen Tausch der eingesetzten Hardware veranlassen. Dem Vertragspartner entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Dem Vertragspartner wird in diesem Zusammenhang eine gleichwertige oder qualitativ bessere Hardware angeboten und nach Retournierung der bisherigen Hardware durch den Vertragspartner an LINO unverzüglich die neue Hardware übermittelt.
11.17. LINO wird sich bemühen, bei der Durchführung von Änderungen eine Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit zu erreichen.
11.18. LINO wird sich bemühen, Änderungen am System nicht zu Zeiten hoher Auslastung durchzuführen.
11.19. LINO wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten Backups vornehmen. LINO trifft jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten.
11.20. Sämtliche Daten des Vertragspartners können von LINO für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Vertragspartner bereitgestellt und zum Abruf bereitgehalten werden, wobei kein bestimmtes Dateiformat durch LINO zugesagt wird. Nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der Kündigung ist LINO zur Löschung der Daten berechtigt. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten ausgenommen. Bei diesen gelten ausschließlich die Vorgaben des Datenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
12. Erfüllungsort, Preise, Zahlungsmodalitäten
8.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von LINO.
8.2. Die genannten Preise sind in EURO angegeben.
8.3. Verrechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Es gelten die mit dem Vertragspartner vereinbarten Bedingungen.
13. Pflichten des Vertragspartners
13.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Log-In Daten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Vertragspartner, LINO unverzüglich zu informieren, sobald bekannt wird, dass die Log-In Daten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. LINO ist berechtigt, den Zugang zu Paula zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Der Vertragspartner wird hierüber informiert und erhält die Aufforderung, die Log-In Daten entsprechend zu ändern bzw. erhält dieser von LINO geänderte Login-Daten. Die Zugangsdaten können von dem Vertragspartner jederzeit selbst durch Anforderung eines neuen Zugangslinks geändert werden. LINO übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung der Zugangsdaten durch den Vertragspartner.
13.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Produkte und/oder Dienstleistungen von LINO nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und gemäß verfügbarer Installations- und Betriebs-Anleitungen sowie Produktinformationen zu nutzen. Im Falle des Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder unfairen Nutzung von Paula durch den Vertragspartner behält sich LINO die außerordentliche sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
13.3. Der Vertragspartner trägt Verantwortung dafür, dass Paula nicht rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird und dass etwaige Installationen und Nutzung der Hardware rechts- und sicherheitskonform, entsprechend allfällig verfügbarer Betriebsanleitungen und Produktinformationen sowie dem Stand der Technik entsprechend, erfolgen wird.
13.4. Der Vertragspartner hat die zum Betrieb von Paula erforderlichen Zugangsdaten (bei Produkten mit „Aktivitätserkennung“ v.a. den Kundenschlüssel des betreffenden Smart-Meters) ehestmöglich an LINO zu übermitteln.
13.5. Der Vertragspartner hat die Anweisungen und Empfehlungen von LINO zu befolgen, um das Funktionieren von Paula Services zu ermöglichen.
13.6. Der Vertragspartner hat seine Kontaktinformationen vollständig, aktuell und korrekt zu halten, da ansonsten eine ordnungsgemäße Benachrichtigung nicht erfolgen kann. Gleiches gilt für die in der App hinterlegten Kontaktdaten jener Personen, die bei Abweichungen bzw. Notfall-Auslösungen benachrichtigt werden sollen („Kontaktpersonen“). Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Vertragspartners sicherzustellen, dass diese Kontaktdaten richtig und fehlerfrei sind sowie dass die Kontaktpersonen die Einladung annehmen. LINO verantwortet die in diesem Vertrag angeführten Leistungen entsprechend den definierten Service-Levens (gemäß Punkt 8). LINO übernimmt keine Gewähr für den Empfang der Benachrichtigungen durch die Kontaktpersonen innerhalb einer bestimmten Zeitdauer.
13.7. Der Vertragspartner und die hinterlegten Kontaktpersonen müssen die Push-Notifikation am Smartphone aktivieren, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der App zu ermöglichen. Um App-Benachrichtigungen (Push-Notifications) zu empfangen, müssen die Kontaktpersonen in der Paula-App eingeloggt sein, dh. die App muss geöffnet sein.
13.8. Der Vertragspartner hat Eingaben insbesondere Rückmeldungen an die App nach bestem Wissen und Gewissen zu machen – nur so können die dynamischen Algorithmen die individuellen Verbrauchsmuster optimieren.
13.9. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit ohne Rücksprache und explizite Aufforderung durch LINO keine Änderungen an der Hardware (z.B. Paula Box, Gateway, Schaltaktor, Notfallknopf) vorzunehmen. Sollte eine eigenmächtige Änderung an der Hardware erfolgen, ist der Vertragspartner für etwaige daraus resultierende Nachteile verantwortlich und LINO in diesem Umfang von seiner Haftung und Leistungspflicht befreit.
13.10. Die Hardware (Paula Box, Gateway, Schaltaktor, Sim-Karte) darf nur für die dafür bestimmten Zwecke der Datenübertragung der Stromverbrauchsdaten an LINO verwendet werden. Der Notfallknopf darf nur für die dafür bestimmten Zwecke, insbesondere der Kommunikation von Notsituationen, eingesetzt werden
13.11. Eine eigenmächtige Veränderung an der Hard- und Software ist nicht zulässig und kann den Funktionsumfang beeinträchtigen. Nicht autorisierte Eingriffe in Systemarchitektur, Sicherheitsmechanismen, Kommunikationsschnittstellen oder Konfigurationen sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für:
- Umgehung von Sicherheitsmechanismen,
- Installation nicht freigegebener Software,
- Manipulation von Netzwerk- oder SIM-Konfigurationen,
- unautorisierte Fernzugriffe Dritter.
LINO ist berechtigt, bei sicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen Funktionen einzuschränken oder Systeme vorübergehend zu deaktivieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Systemintegrität erforderlich ist.
13.12. Der Vertragspartner hat Informationen korrekt und richtig einzugeben.
13.12. Da Paula sensible Daten verarbeitet, ist der verantwortungsbewusste und datenschutzkonforme Umgang mit diesen Daten Voraussetzung.
13.14. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartnern die für das Funktionieren der verwendeten Produktkomponenten erforderlichen Anforderungen zu erfüllen. Dies umfasst neben den speziellen Anforderungen (gemäß Punk 4) auch (exemplarisch) allgemeine Anforderungen wie:
- einen guten LTE-Empfang (Mobilfunkempfang) des verwendeten Smartphones und (falls eingesetzt) des Gateways sicherzustellen
- eine ausreichende Batterieladung der eingesetzten Hardwaregeräte, insbesondere des Notfallknopfes zu gewährleisten
- die dauernde Stromversorgung der Hardware (z.B. Paula Box, Gateway, Shelly, Ladestation) sicherzustellen.
Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen besteht keine Funktionsgarantie.
14. Nutzungsrechte
14.1. LINO räumt seinem Vertragspartner die nicht ausschließliche, örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung an der Paula App ein.
14.2.
Für die Nutzungsrechte an der Hardware (HW) gilt:
Bei Mietmodellen sowie bei
Kündigungen binnen 60 Tagen erfolgt eine physische Überlassung von
Hardware an den Kunden. LINO behält sämtliche Rechte an der
bereitgestellten Hardware.
Bei Kaufmodellen gilt: Der Vertragspartner
erwirbt die HW als Eigentum. Auch
bei Verkauf der Hardware verbleiben Systemsoftware, Sicherheitsarchitektur,
zentrale Verwaltungsfunktionen sowie damit verbundene Konfigurations- und
Steuerungsrechte im erforderlichen Umfang bei LINO bzw. den jeweiligen
Rechteinhaber:innen.
14.3. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass LINO ein Gateway bereitstellt, das für mehrere Haushalte eingesetzt werden kann. In diesen Fällen verbleibt LINO Eigentümerin der physisch Überlassenen Hardware und betreibt diese auf eigenes Risiko. Handelt es sich um einen derartigen Fall, wird LINO die Parteien gesondert darauf hinweisen.
14.4. Die Werknutzungsbewilligung für die Nutzung der Paula App ist auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages zeitlich beschränkt.
14.5. Jedenfalls ausgenommen von dieser Werknutzungsbewilligung der Paula App ist das Recht auf Bearbeitung, Änderung und Ergänzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch LINO.
14.6. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke hat ausschließlich nach Maßgabe dieser Werknutzungsbewilligung und insbesondere nur im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch LINO bzw. den Vertragspartner zu erfolgen.
14.7. Ein Verstoß gegen die AGB berechtigt LINO die weitere Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke zu untersagen, sowie bei missbräuchlicher Verwendung den Zugang zu Paula unverzüglich - ohne vorherige Ankündigung – zu sperren.
14.8. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Vertragspartner direkt mit dem jeweiligen Hersteller abschließt.
14.9. Von LINO werden auch Open Source Software-Tools eingesetzt. Eine Aufstellung dieser Open Source Software-Tools kann auf Anfrage an service@lino-solutions.at jederzeit abgerufen werden.
14.9.1. Die Bestimmungen der Creativ Common Lizenz und die Bestimmungen der Open Data Commons Open Database License werden durch die Bestimmungen dieser AGB im Falle von Widersprüchlichkeiten nicht eingeschränkt. Hinsichtlich der verwendeten Open-Source-Teile in Paula gelten die Gewährleistungs-, und Haftungsbeschränkungen der gerade genannten Lizenzbestimmungen.
15. Urheberrechte
15.1. Die von LINO vertriebene Software steht, soweit Teile nicht unter Open-Source stehen, im geistigen Eigentum von LINO.
16. Leistungsstörungen
16.1. LINO leistet keine Gewähr dafür, dass Paula jederzeit und über den in der professionellen EDV-Branche herrschenden Stand der Technik hinaus fehlerfrei und ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig ist. Ausdrücklich festgehalten wird, dass seitens LINO keine Garantien und/oder Erfolgsrisikoübernahmen, insbesondere jedoch nicht ausschließlich in Bezug auf eine besondere Eignung von Paula für einen bestimmten Zweck, abgegeben werden.
16.2. LINO leistet keine Gewähr für eine bestimmte Reaktionszeit im Falle von erkannten Abweichungen im Stromverbrauch von Paula oder bei einer Notfallauslösung. Unter Reaktionszeit wird die Zeit zwischen dem Absenden einer Anfrage bis zum Erreichen der Antwort von Paula verstanden.
16.3. Wird die Hardware (z.B. Gateway, Smart-Meter-Adapter, Schaltaktor) in einem öffentlich zugänglichen Bereich (z. B. Hausflur, Technikraum, gemeinschaftlich genutzter Zählerraum) installiert, übernimmt LINO keine Haftung für Beschädigungen, Manipulationen oder das Entfernen der Hardware durch Dritte. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Lino unverzüglich zu informieren, sofern ein solcher Vorfall festgestellt wird.
16.4. LINO leistet keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Paula, wenn Änderung an der Hardware ohne explizite Aufforderung durch LINO vorgenommen werden.
16.5. LINO ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall führen. Einschränkungen in der Verfügbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder eine Pönale geltend zu machen. LINO ist jedoch bestrebt, den durch diese Tätigkeiten entstehenden Aufwand und die Einschränkungen für den Vertragspartner so gering wie möglich zu halten.
16.6. Ausdrücklich festgehalten wird, dass im Falle eines Ausfalls oder beim Auftreten von Fehlern aufgrund von Mängeln LINO nicht dazu verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Zeit den Mangel zu beseitigen.
17. Datenschutz
17.1. Im Rahmen der Nutzung von Paula werden personenbezogene Daten von Vertragspartnern und/oder Endkunden verarbeitet. In der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.paula.care/datenschutz finden sich dazu nähere Erläuterungen.
17.2. Der Vertragspartner stimmt einer Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Daten, die zum Betrieb von Paula notwendig sind, ausdrücklich zu. Ohne Zustimmung kann Paula nicht benutzt werden.
18. Änderung der AGB
18.1. LINO ist nach den Bestimmungen dieses Punktes berechtigt, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.
14.2. LINO verständigt den Vertragspartner per E-Mail über das Inkrafttreten der neuen AGB. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und kann auch per E-Mail (service@paula.care) erfolgen. Der Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs kann das Vertragsverhältnis sowohl durch LINO als auch durch den Vertragspartner beendet werden.
14.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den gegenständlichen AGB und den jeweils ergänzenden Bestimmungen haben die ergänzenden Bestimmungen im Einzelfall Vorrang.
19. Sonstiges
19.1. Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
19.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.
20. Rücktrittsrechte
20.1. Der Vertragspartner, wenn er Verbraucher ist, kann von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
20.2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (gemäß Punkt 4.7).
20.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner LINO mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird LINO unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
20.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
20.4. Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, hat LINO alle erhaltenen Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Hat der Vertragspartner bereits die Hardware erhalten, so ist diese vollständig, voll funktionsfähig und unverzüglich an LINO auf eigene Kosten binnen vierzehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung zurückzusenden. Für diese Rückzahlung verwendet LINO dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
20.5. Hat der Vertragspartner verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Vertragspartner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem LINO von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
20.6. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass durch die Belehrung hinsichtlich FAGG kein wie immer geartetes, gesetzlich nicht zwingend angeordnetes Rücktrittsrecht des Vertragspartners begründet wird.
21. Haftung
21.1. LINO haftet nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen und nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LINO ausschließlich für Personenschäden.
21.2. LINO übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine Nicht-Erkennung von Gefahrensituationen, Fehlalarme oder eine fehlerhafte Datenübermittlung entstehen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.
21.3. Paula ist keine medizinische Notfall- oder Rettungsdienstleistung. Paula bietet keine Call-Center Dienstleistungen oder Notrufzentralen an.
21.4. Die Vertragspartner stellen LINO von allen Ansprüchen Dritter, also jener Personen, die nicht Vertragspartner geworden sind, frei, die aus der Nutzung von Paula resultieren.