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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt Paula
 

der​

LINO Solutions GmbH, FN 628646 f 

Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz 

office@lino-solutions.at

Stand: Mai 2025

1. Präambel​

1.1. LINO Solutions GmbH (im Folgenden auch kurz „LINO“ genannt) ist eine im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 628646 f eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Linz und in der Geschäftsanschrift Böhmerwaldstraße 3, 4020 Linz.

 

1.2. LINO stellt seinen Kunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“ genannt) „Paula.Care“, eine Software-Applikation für mobile Endgeräte samt Hardware für die Bereitstellung von digitalen Produkten und Dienstleistungen (im Folgenden auch kurz „Paula“ genannt) zur Verfügung.

 

1.3. Paula erkennt Routinen im Stromverbrauch und benachrichtigt bei ungewöhnlichen Abweichungen.

 

1.4. LINO stellt Paula seinen Vertragspartnern auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch kurz „AGB“ genannt) zur Verfügung. Mit der Registrierung und Nutzung von Paula durch den Vertragspartner werden die AGB in der jeweils geltenden Fassung ausdrücklich akzeptiert. Eine Nutzung von Paula ohne Zustimmung zu diesen AGB ist nicht möglich.

2. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

2.1. Alle Leistungen von LINO im Zusammenhang mit Paula erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung.

 

2.2. Der Vertragspartner erklärt mit der Nutzung von Paula, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen und dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist.

 

2.3. Eine Nutzung von Paula ist . Die Benachrichtigung von Kontaktpersonen (Punkt 2.7) über die Paula-App kann auch außerhalb von Österreich erfolgen.

 

2.4. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten abweichende oder ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für Folgegeschäfte.

 

2.5. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung von Paula durch den Vertragspartner.

 

2.6. Paula besteht aus einer für Android und iOS für mobile Endgeräte (kurz „Paula App“) und setzt die in dem Haushalt, in dem Paul genutzt werden soll, bestehend aus der „Paula Box“ (Smart-Meter-Adapter) und einem Gateway (SIM-Karten-Modem inklusive SIM-Karte), voraus.

 

2.7. Paula erkennt Routinen im Stromverbrauch und benachrichtigt bei ungewöhnlichen Abweichungen via App und Push-Notifications. Erfolgt keine Reaktion, werden die hinterlegten Kontaktpersonen via Push-Notifications über die App Paula benachrichtigt. Push- Notifications (Benachrichtigungen) sind kurze Pop-up-Nachrichten, die von der App auf dem Mobilgerät eines Nutzers angezeigt werden.

 

2.8. Damit Paula ordnungsgemäß funktioniert, müssen die Verbrauchs-Daten des Smart-Meters des Vertragspartners in Echtzeit an LINO übermittelt werden.

 

2.9. Für die Datenerhebung und Daten-Bereitstellung ist die Installation einer speziellen Hardware am Smart Meter (von dem die Routinen im Stromverbrauch erkannt werden sollen) notwendig.

 

2.10. Die Installation der Hardware umfasst einen Smart-Meter-Adapter („Paula Box“), die an den vorhandenen Smart-Meter (Punkt 2.9) angeschlossen wird, sowie ein mobiles Modem („Gateway“) damit die Daten übertragen werden können. Die Installation der Hardware erfolgt durch den Vertragspartner („Plug-and-Play“). LINO unterstützt den Vertragspartner bei diesem Prozess bestmöglich.

 

2.11. Damit von der Paula-Box Stromverbrauchsdaten empfangen und verarbeitet werden können, muss die „Kundenschnittstelle“ des Smart-Meters des Vertragspartners beim betreffenden Netzbetreiber freigeschaltet und der „Kundenschlüssel“ an LINO übermittelt werden. LINO unterstützt den Vertragspartner bei diesem Prozess.

 

1.12. Dem Vertragspartner werden die zur Nutzung von Paula erforderlichen Zugangsdaten per E-Mail als Link übermittelt. Die Zugangsdaten sind vom Vertragspartner sicher zu verwahren und geheim zu halten.

3. Kündigung

3.1. Ordentliche Kündigung: Sowohl LINO als auch der Vertragspartner können den zugrundeliegenden Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende, kündigen.

 

3.2. Die ordentliche Kündigung ist frühestens sechzig Tage nach jenem Tag möglich, der auf das Ende der „Einlernphase“ (siehe dazu Punkte 4.13 und 7.3. der AGB) fällt. Es wird daher eine Mindestvertragslaufzeit von sechzig Tagen vereinbart.

 

3.3. Außerordentliche Kündigung: Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe dazu Punkt 9.2. der AGB) können sowohl LINO als auch der Vertragspartner den zugrundeliegenden Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

 

3.4. Rechtsfolgen der Kündigung: Mit Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages werden daraus geschuldete Entgelte sofort fällig.

 

3.5. Auflösung des Vertrages im Todesfall: Verstirbt der Vertragspartner so wird der Vertrag innerhalb jenes Monats aufgelöst, in dem der Todesfall eintritt.

 

4. Registrierung, Technische Voraussetzungen und Vertragsabschluss

4.1. Paula kann nur nach Registrierung und Anlegen eines Nutzerkontos genutzt werden (siehe Punkt 2.12). Voraussetzung für die Eröffnung eines Nutzerkontos und die Nutzung der Paula Services ist ein Alter von mindestens 18 Jahren und der vollen Geschäftsfähigkeit.

 

4.2. Paula richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Wenn Sie Paula gewerblich nutzen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an service@lino-solutions.at und wir unterbreiten gerne ein individuelles Angebot.

 

4.3. Technische Voraussetzungen für die Installation der Paula-Box:

4.3.1. Voraussetzung für den Empfang von Benachrichtigungen ist die Installation der Paula App. Dafür ist ein dem Stand der Technik entsprechendes Smartphone mit einem kompatiblen Betriebssystem erforderlich. Details zu den unterstützten Betriebssystem-Versionen sind der App-Beschreibung im jeweiligen App Store zu entnehmen.

 

4.3.2. Voraussetzung für die Nutzung des vollen Funktionsumfanges von Paula ist die auf dem Routinen im Stromverbrauch erkannt werden sollen), die Übermittlung des zugehörigen und gültigen Kundenschlüssels (notwendig zur Entschlüsselung der Strom-Verbrauchs-Daten) sowie die Installation des Paula Gateways in dem Haushalt, in dem Paula genutzt werden soll.

 

4.3.3. Es muss ein durchgehender GSM-/LTE-Empfang („Handy-Empfang“) im Umfeld von 5-10 Metern rund um den Smart-Meter-Standort bestehen.

 

4.3.4. Sofern der beim jeweiligen Netzbetreiber eingesetzte Smart Meter nicht über eine integrierte Stromversorgung verfügt, ist eine 230V Schuko-Steckdose im Umfeld von 2-3 Metern neben dem Smart-Meter für die Inbetriebnahme der Paula Smart-Box erforderlich. Die Notwendigkeit wird im Rahmen der technischen Vorbereitung individuell festgestellt, wobei LINO den Vertragspartner unterstützt (siehe Punkt 4.7.).

 

4.4. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, sich über die Website (www.paula.care) oder über die App für Paula zu registrieren. Der Vertragspartner wird im Rahmen der Registrierung aufgefordert, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen, sowie die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu erteilen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners zu den AGB und der Datenverarbeitung kann die Registrierung nicht abgeschlossen werden. Nach erfolgter Registrierung erhält der Vertragspartner eine E-Mail mit zur Bestätigung der Registrierung.

 

4.5. Nach erfolgter Registrierung wird LINO daraufhin die betreffende Person per E-Mail und/oder Telefon kontaktieren, um die technischen Voraussetzungen im jeweiligen Haushalt zu klären.

 

4.6. Wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, so wird LINO eine Bestellbestätigung mit einem Verifizierungs-Link per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse zusenden.

 

4.7. Mit Bestätigung der Bestellbestätigung durch Klick auf den Verifizierungslink durch den Vertragspartner kommt der kostenpflichtige Vertrag zustande. Der Vertragspartner sichert mit der Bestätigung der Bestellung zu, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt werden und bestätigt ausdrücklich, dass die entsprechenden Voraussetzungen, die zur Nutzung von Paula erforderlich sind, vorliegen.

 

4.8. Die Zahlungspflicht für den Kauf oder die Miete der Hardware () entsteht dem Vertragspartner, entsprechend dem gewählten Preis-Modell (siehe Punkt 7.7), mit dem Versand der Bestellbestätigung, die von LINO per E-Mail übermittelt wird.

 

4.9. Nach Bekanntgabe des Kundenschlüssels wird LINO umgehend die Paula Box und falls erforderlich das LTE-Gateway (zusammen „die Hardware“) an die angegebene Versandadresse übermitteln.

 

4.10. Sobald die Hardware installiert wurde und die Verbrauchsdaten übertragen werden, startet die „Einlernphase“ (siehe Punkt 7.3). Der Vertragspartner wird darüber über die App informiert („Einlernphase – Routinen werden eingelernt“). Das bedeutet, dass Verbrauchsdaten übermittelt werden, und die täglichen Routinen im Stromverbrauch eingelernt werden.

 

4.11. Die Zahlungspflicht für die monatliche Abo-Gebühr startet mit dem ersten des Folgemonats, ab dem Paula erstmalig aktiv wird, das heißt ab dem Zeitpunkt, ab dem die initiale „Einlernphase“ abgeschlossen ist. Liegt der Zeitpunkt ab dem die initiale „Einlernphase“ abgeschlossen ist, vor dem 15. des jeweiligen Monats, so kann einmalig 50% der monatlichen Gebühr verrechnet werden. Das bedeutet, die monatliche Zahlung erfolgt erst, wenn Routinen im Stromverbrauch des betreffenden Haushaltes – und damit auch mögliche Abweichungen davon - erkannt werden. Der Vertragspartner wird in der App und / oder per E-Mail über den Abschluss der „Einlernphase“ informiert.

 

4.12. Kommt es aus Gründen, die der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen sind zu einer verlängerten „Einlernphase“ (z.B. aufgrund längerer Abwesenheit) beginnt die Zahlungspflicht bereits in jenem Zeitraum in dem die „Einlernphase“ ursprünglich abgeschlossen werden sollte; das bedeutet: spätestens 30 Tagen nach dem Start der „Einlernphase“ entsteht die Zahlungspflicht des Vertragspartners.

 

4.13. In Einzelfällen kann es – trotz aller notwendigen Sorgfalt seitens LINO – dazu kommen, dass (z.B. bei stark irregulären Verbrauchsmustern) keine Routinen erkannt werden können und die Einlernphase nicht abgeschlossen werden kann. In diesen Fällen wird LINO den Vertragspartner unverzüglich darüber informieren. Diesfalls ist beidseitig eine außerordentliche Kündigung .

 

4.14. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass (z.B. aufgrund schwacher LTE/GSM-Empfanges) Verbrauchs-Daten nur unzureichend bzw. lückenhaft übermittelt werden können. In diesen Fällen wird der Vertragspartner direkt darüber informiert und gemeinsam eine Lösung zur Verbesserung der Datenübertragung angestrebt. Sollte keine Lösung erzielt werden können, ist auch diesfalls eine außerordentliche Kündigung.

5. Leistungsumfang und Leistungsfristen / Zustimmung zur Datenverarbeitung

5.1. Bei der Nutzung von Paula kann der Vertragspartner zwischen Angeboten unterschiedlichen Umfangs wählen. Die Angebote sind über die Paula App sowie unter https://www.paula.care/ ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot.

5.2. LINO behält sich ausdrücklich das Recht vor, Inhalte von Paula abzuändern bzw. anzupassen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist.

5.3. Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Bereitstellung der vertragsgemäßen Funktionen von Paula, insbesondere die Analyse von Stromverbrauchsdaten, zur Erkennung von Routinen und zur Benachrichtigung bei unerwarteten Abweichungen sowie der laufenden Verbesserung der Dienstleistungen. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit der Verarbeitung der durch Paula erhobenen und gewonnenen Daten einverstanden. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass ohne seine Zustimmung keine Nutzung von Paula erfolgen kann.

 

6. Service Level Agreement (SLA)

6.1. Durch das Service Level Agreement (nachfolgend „SLA“) wird die Leistungspflicht von LINO im Rahmen der Bereitstellung seiner Leistung konkretisiert. Alle Leistungsangaben in diesem Vertrag beziehen sich auf die Verfügbarkeit der von LINO zu betreibenden Systemumgebung. Als maßgeblicher Punkt für die Beurteilung der Verfügbarkeit gilt der Ausgang von LINOs Rechenzentrum oder entsprechenden Subunternehmern. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zu Vertragspartner selbst bleiben außer Betracht.

 

6.2. Innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit gewährleistet LINO eine tatsächliche Verfügbarkeit von 95 %, berechnet auf der Grundlage der vereinbarten Verfügbarkeit in Bezug zum Kalendermonat. Die Anwendung ist verfügbar, wenn diese in dem jeweiligen Zeitraum entsprechend dem dazu vereinbarten prozentualen Anteil erreichbar war und dergestalt genutzt werden konnte, dass bei clientbasierten Applikationen der entsprechende Webserver mittels der Client-Software am Übergabepunkt erreichbar war und vorausgesetzt, dass Stromverbrauchsdaten vom Smart Meter empfangen werden, diese korrekt zu Stromverbrauchsroutinen verarbeitet wurden („System aktiv“-Information am Home-Screen). Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Anwendung. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von LINO bzw. des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

 

6.3. LINO ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen an der Software (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall der Software führen. Einschränkungen in der Verfügbarkeit der Software aufgrund von Wartungsarbeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder eine Pönale geltend zu machen.

 

6.4. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten LINO nicht zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten sind:

6.4.1. allgemein angekündigte Wartungs- oder sonstige Leistungen (Updates, Patches, Bugfixes), durch die die Verfügbarkeit verhindert wird;

6.4.2. Ausfälle bedingt durch Anpassungen oder Änderungen der Hardware im jeweiligen Haushalt, die der Vertragspartner vornimmt.

6.4.3. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Anwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

6.4.4. unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von LINO zur Leistungserbringung verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse, Stromausfälle etc.);

6.4.5. Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit LINO die vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen getroffen hat;

6.4.6. Ausfallzeiten für das Einspielen von unmittelbar notwendigen Security Patches; Ausfallzeiten, die durch Dritte, bzw. nicht LINO zurechenbare Personen verursacht werden.

6.5. Der Vertragspartner hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Anwendung unverzüglich zu melden.

7. Leistungsumfang Paula

7.1. LINO gewährt dem Vertragspartner die Nutzung der jeweils aktuellen Version von Paula.

7.2. Paula erkennt Routinen im Stromverbrauch und benachrichtigt bei ungewöhnlichen Abweichungen.

7.3. „Einlernphase“: Mittels Algorithmen wird der tägliche Stromverbrauch des jeweiligen Haushaltes analysiert. Werden wiederkehrende, ähnliche Stromverbrauchsmuster erkannt, können erwartete Verbrauchsroutinen prognostiziert werden. Paula erkennt dabei keine konkreten Tätigkeiten, sondern lediglich den Stromverbrauch, der durch Tätigkeiten erfolgt.

7.4. „System aktiv“: Vereinfacht dargestellt, wird der Stromverbrauch mit relevanten Vergleichszeiträumen (vergleichbaren Stunden an anderen Tagen) abgeglichen. Im Falle von Abweichungen von den erwarteten Verbrauchsroutinen wird zunächst die betroffene Person, in deren Haushalt die Paula Box installiert ist, benachrichtigt, sofern diese in der App hinterlegt ist. Die Benachrichtigung erfolgt via Push-Notification auf das Smartphone auf dem die Paula App registriert ist. Der Status von Benachrichtigungen kann auch direkt in der Paula App abgerufen werden.

 

7.5. Kommt es zu keiner Reaktion binnen eines definierten Zeitraumes (z.B. binnen 30 min) oder wird durch die betroffene Person im Haushalt via App aktiv eine Notsituation kommuniziert, so werden die in der App hinterlegten Kontaktpersonen informiert.

7.6. Tatsächlich kommen bei der Analyse und Auswertung der Stromverbrauchsdaten deutlich komplexere, automatisierte Verfahren, einschließlich Methoden des maschinellen Lernens zum Einsatz. Diese Verfahren berücksichtigen individuelle Nutzereingaben, um die Erkennung von Mustern und Abweichungen im Stromverbrauchsverhalten kontinuierlich zu verbessern.

7.7. Die Leistung von Paula beschränkt sich auf das Erkennen von Routinen in Verbrauchsmustern und darauf basierenden möglichen Abweichungen: Festgestellt wird ein unüblich niedriger Stromverbrauch im jeweiligen Zeitraum. Die Interpretation und Reaktion auf diese Information obliegen der betroffenen Person und den hinterlegten Kontaktpersonen. Ob tatsächlich eine Notsituation (z.B. ein Sturz) vorliegt oder nicht, kann Paula nicht erkennen. Paula kann keine Stürze verhindern. Sehr wohl können die Hinweise über Abweichung von Stromverbrauchsroutinen aber dazu dienen, längere Liegezeiten von unbemerkten Stürzen zu verkürzen, sofern die Kontaktpersonen zeitgerecht reagieren.

 

7.8. Für jeden Standort (Haushalt) ist ein aufrechter Paula-Vertrag (Software, Hardware, Abonnement) erforderlich. Unter Standort wird in diesem Zusammenhang jeder Ort verstanden, an dem mindestens eine Paula Box auf dem jeweiligen Smart-Meter aktiviert und betrieben wird.

7.9. Durch die Inanspruchnahme von Paula wird ein unbefristeter Vertrag (Abonnement) zwischen LINO und dem Vertragspartner abgeschlossen.

 

7.10. Der Vertrag zwischen LINO und dem Vertragspartner kommt über einen Registrierungs- und Bestellungsprozess (gemäß Punkt 4. ff dieser AGB) im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes zustande und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Auf der Website und in der App sind die verfügbaren Preispläne ersichtlich. Nach der Auswahl des Modells erhält der Vertragspartner detaillierte Information über den gewählten Preisplan (Beginn und Ende der Abrechnungsperiode samt den anfallenden (regelmäßigen) Kosten).

7.11. Der Vertragspartner kann Rabatte und Aktionen (z.B. eine kostenlose Testphase) sowie Rückkauf-Angebote in Anspruch nehmen, sofern diese dem Vertragspartner angeboten und vom Vertragspartner zu den angegebenen Bedingungen akzeptiert wird.

 

7.12. LINO verrechnet die Entgelte entsprechend den in der App vereinbarten bzw. auf der Homepage unter www.paula.care einsehbaren Entgeltbestimmungen. Diese Entgeltbestimmungen werden auf Anfrage auch elektronisch an den Vertragspartner übermittelt. Der Vertragspartner kann für den Bezug der App zwischen unterschiedlichen Preis-Modellen wählen, die jeweils auf der Website unter www.paula.care angegeben werden.

 

7.13. Die Entgelte verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt – abhängig von dem gewählten Modell – entweder in monatlichen oder jährlichen (365 Tagen) Intervallen, die grundsätzlich dem Kalendermonat entsprechen), jeweils im Anschluss an die Abrechnungsperiode. (siehe Punkt 4.11 ff). Der jeweilige Leistungszeitraum richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und ist auf der Rechnung ersichtlich. Das vereinbarte Entgelt ist im Voraus zu Beginn der gewählten Abrechnungsperiode fällig und an LINO zahlbar.

 

7.14. Wird ein Abo mit vereinbarter Mindestlaufzeit vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt, so ist der gesamte noch auf die vereinbarte Mindestdauer aushaftende Betrag, sofort fällig. Gleiches gilt bei Abos mit jährlicher Zahlung, wenn das Abo vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.

 

7.15. Bei Mietmodellen haftet der Vertragspartner für die überlassene Hardware. Sollte die Hardware bei Vertragsende oder vorzeitiger Kündigung nicht vollständig und funktionsfähig zurückgegeben werden, kann LINO den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.

7.16. Wenn die Zahlung des Vertragspartners nicht, unvollständig oder verspätet durchgeführt wird (beispielsweise, weil keine Kontodeckung vorhanden war), wird der kostenpflichtige Zugang automatisch gesperrt. Bei vollständiger Nachzahlung wird der kostenpflichtige Zugang wieder aktiviert.

 

7.17. Nach Vertragsabschluss erhält der Vertragspartner Zugang zum ausgewählten Modell.

 

7.18. Der Funktionsumfang von Paula sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus dem im Rahmen des Vertragsschlusses gewählten Angebot.

 

7.19. LINO kann Paula jederzeit aktualisieren und weiterentwickeln und diese insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen.

 

7.20. LINO schuldet keine Anpassung auf individuelle Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Vertragspartners.

 

7.21. LINO ist berechtigt, jederzeit technisch notwendige Änderungen und unaufschiebbare Wartungsarbeiten vorzunehmen und den Betrieb dieser für die Durchführung von Änderungen im erforderlichen Umfang einzuschränken oder kurzfristig einzustellen.

 

7.22. LINO kann, wenn dies aus technischen Gründen unbedingt erforderlich ist, einen Tausch der eingesetzten Hardware veranlassen. Dem Vertragspartner entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Dem Vertragspartner wird in diesem Zusammenhang eine gleichwertige oder qualitativ bessere Hardware angeboten und nach Retournierung der bisherigen Hardware durch den Vertragspartner an LINO unverzüglich die neue Hardware übermittelt.

 

7.23. LINO wird sich bemühen, bei der Durchführung von Änderungen eine Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit zu erreichen.

 

7.24. LINO wird sich bemühen, Änderungen am System nicht zu Zeiten hoher Auslastung durchzuführen.

 

7.25. LINO wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten Backups vornehmen. LINO trifft jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten.

 

7.26. Sämtliche Daten des Vertragspartners können von LINO für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den Vertragspartner bereitgestellt und zum Abruf bereitgehalten werden, wobei kein bestimmtes Dateiformat durch LINO zugesagt wird. Nach Ablauf von drei Monaten nach Eingang der Kündigung ist LINO zur Löschung der Daten berechtigt. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten ausgenommen. Bei diesen gelten ausschließlich die Vorgaben des Datenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.

8. Erfüllungsort, Preise, Zahlungsmodalitäten

8.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von LINO.

 

8.2. Die genannten Preise sind in EURO angegeben.

 

8.3. Verrechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Es gelten die mit dem Vertragspartner vereinbarten Bedingungen.

 

9. Pflichten des Vertragspartners

9.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Log-In Daten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Vertragspartner, LINO unverzüglich zu informieren, sobald bekannt wird, dass die Log-In Daten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. LINO ist berechtigt, den Zugang zu Paula zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Der Vertragspartner wird hierüber informiert und erhält die Aufforderung, die Log-In Daten entsprechend zu ändern bzw. erhält dieser von LINO geänderte Login-Daten. Die Zugangsdaten können von dem Vertragspartner jederzeit selbst durch Anforderung eines neuen Zugangslinks geändert werden. LINO übernimmt keinerlei Haftung für die Verwendung der Zugangsdaten durch den Vertragspartner.

 

9.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Produkte und/oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Plattform nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Im Falle des Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder unfairen Nutzung von Paula durch den Vertragspartner behält sich LINO die außerordentliche sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.

 

9.3. Der Vertragspartner trägt Verantwortung dafür, dass Paula nicht rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird und dass die allfällige Installationen der Hardware rechts- und sicherheitskonform, sowie dem Stand der Technik entsprechend, erfolgen wird.

 

9.4. Der Vertragspartner hat die zum Betrieb von Paula erforderlichen Zugangsdaten (v.a. den Kundenschlüssel des betreffenden Smart-Meters) ehestmöglich an LINO zu übermitteln.

 

9.5. Der Vertragspartner hat die Anweisungen und Empfehlungen von LINO zu befolgen, um das Funktionieren von Paula Services zu ermöglichen.

9.6. Der Vertragspartner hat die Kontaktinformationen aktuell zu halten da ansonsten eine Benachrichtigung nicht erfolgen kann.

 

9.7. Der Vertragspartner hat Push-Notifikation am Smartphone zu aktivieren, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der App zu ermöglichen.

 

9.8. Der Vertragspartner hat Eingaben insbesondere Rückmeldungen an die App nach bestem Wissen und Gewissen zu machen – nur so können die dynamischen Algorithmen die individuellen Verbrauchsmuster optimieren.

 

9.9. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit ohne Rücksprache und explizite Aufforderung durch LINO keine Änderungen an der Paula Box oder dem Gateway vorzunehmen. Sollte eine eigenmächtige Änderung an der Hardware erfolgen, ist der Vertragspartner für etwaige daraus resultierende Nachteile verantwortlich und LINO in diesem Umfang von seiner Haftung und Leistungspflicht befreit.

 

9.10. Die Paula Box und das Gateway darf nur für die Zwecke der Datenübertragung der Stromverbrauchsdaten an LINO verwendet werden.

 

9.11. Der Vertragspartner hat Informationen korrekt und richtig einzugeben. 

9.12. Da Paula sensible Daten verarbeitet, ist der verantwortungsbewusste und datenschutzkonforme Umgang mit diesen Daten Voraussetzung.

 

10. Nutzungsrechte

10.1. LINO räumt seinem Vertragspartner die nicht ausschließliche, örtlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung an der Paula App ein.

 

10.2. Für die Nutzungsrechte an der Hardware gilt: Bei Mietmodellen sowie bei Kündigungen binnen 60 Tagen erfolgt eine physische Überlassung von Hardware an den Kunden. LINO behält sämtliche Rechte an der bereitgestellten Hardware. Bei Kaufmodellen gilt: Der Vertragspartner erwirbt die HW als Eigentum.

 

10.3. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass LINO ein Gateway bereitstellt, das für mehrere Haushalte eingesetzt werden kann. In diesen Fällen verbleibt LINO Eigentümerin der physisch Überlassenen Hardware und betreibt diese auf eigenes Risiko. Handelt es sich um einen derartigen Fall, wird LINO die Parteien gesondert darauf hinweisen.

 

10.4. Die Werknutzungsbewilligung für die Nutzung der Paula App ist auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages zeitlich beschränkt.

 

10.5. Jedenfalls ausgenommen von dieser Werknutzungsbewilligung der Paula App ist das Recht auf Bearbeitung, Änderung und Ergänzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch LINO.

 

10.6. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke hat ausschließlich nach Maßgabe dieser Werknutzungsbewilligung und insbesondere nur im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch LINO bzw. den Vertragspartner zu erfolgen.

 

10.7. Ein Verstoß gegen die AGB berechtigt LINO die weitere Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke zu untersagen, sowie bei missbräuchlicher Verwendung den Zugang zu Paula unverzüglich - ohne vorherige Ankündigung – zu sperren.

 

10.8. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Vertragspartner direkt mit dem jeweiligen Hersteller abschließt.

 

10.9. Von LINO werden auch Open Source Software-Tools eingesetzt. Eine Aufstellung dieser Open Source Software-Tools kann auf Anfrage an service@lino-solutions.at jederzeit abgerufen werden.

 

10.9.1. Die Bestimmungen der Creativ Common Lizenz und die Bestimmungen der Open Data Commons Open Database License werden durch die Bestimmungen dieser AGB im Falle von Widersprüchlichkeiten nicht eingeschränkt. Hinsichtlich der verwendeten Open-Source-Teile in Paula gelten die Gewährleistungs-, und Haftungsbeschränkungen der gerade genannten Lizenzbestimmungen.

 

11. Urheberrechte

11.1. Die von LINO vertriebene Software steht, soweit Teile nicht unter Open-Source stehen, im geistigen Eigentum von LINO.

 

12. Leistungsstörungen

12.1. LINO leistet keine Gewähr dafür, dass Paula jederzeit und über den in der professionellen EDV-Branche herrschenden Stand der Technik hinaus fehlerfrei und ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig ist. Ausdrücklich festgehalten wird, dass seitens LINO keine Garantien und/oder Erfolgsrisikoübernahmen, insbesondere jedoch nicht ausschließlich in Bezug auf eine besondere Eignung von Paula für einen bestimmten Zweck, abgegeben werden.

 

12.2. LINO leistet keine Gewähr für eine bestimmte Reaktionszeit im Falle von erkannten Abweichungen im Stromverbrauch von Paula. Unter Reaktionszeit wird die Zeit zwischen dem Absenden einer Anfrage bis zum Erreichen der Antwort von Paula verstanden.

 

12.3. Wird das Gateway oder der Smart-Meter-Adapter in einem öffentlich zugänglichen Bereich (z. B. Hausflur, Technikraum, gemeinschaftlich genutzter Zählerraum), übernimmt LINO keine Haftung für Beschädigungen, Manipulationen oder das Entfernen der Hardware durch Dritte. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Lino unverzüglich zu informieren, sofern ein solcher Vorfall festgestellt wird.

 

12.4. LINO leistet keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit von Paula, wenn Änderung an der Hardware ohne explizite Aufforderung durch LINO vorgenommen werden.

 

12.5. LINO ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit beeinträchtigt. Diese Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall führen. Einschränkungen in der Verfügbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder eine Pönale geltend zu machen. LINO ist jedoch bestrebt, den durch diese Tätigkeiten entstehenden Aufwand und die Einschränkungen für den Vertragspartner so gering wie möglich zu halten.

 

12.6. Ausdrücklich festgehalten wird, dass im Falle eines Ausfalls oder beim Auftreten von Fehlern aufgrund von Mängeln LINO nicht dazu verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Zeit den Mangel zu beseitigen.

 

13. Datenschutz

13.1. Im Rahmen der Nutzung von Paula werden personenbezogene Daten von Vertragspartnern und/oder Endkunden verarbeitet. In der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.paula.care/datenschutz finden sich dazu nähere Erläuterungen.

 

13.2. Der Vertragspartner stimmt einer Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Daten, die zum Betrieb von Paula notwendig sind, ausdrücklich zu. Ohne Zustimmung kann Paula nicht benutzt werden.

 

14. Änderung der AGB

14.1. LINO ist nach den Bestimmungen dieses Punktes berechtigt, die AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern.

 

14.2. LINO verständigt den Vertragspartner per E-Mail über das Inkrafttreten der neuen AGB. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und kann auch per E-Mail (service@lino-solutions.at) erfolgen. Der Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs kann das Vertragsverhältnis sowohl durch LINO als auch durch den Vertragspartner beendet werden.

 

14.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den gegenständlichen AGB und den jeweils ergänzenden Bestimmungen haben die ergänzenden Bestimmungen im Einzelfall Vorrang.

 

15. Sonstiges

15.1. Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

15.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen.

 

16. Rücktrittsrechte

16.1. Der Vertragspartner, wenn er Verbraucher ist, kann von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

16.2. Die Widerrufsfrist beträgt ab dem Tag des Vertragsabschlusses (gemäß Punkt 4.7).

 

16.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner LINO mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Macht der Vertragspartner von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird LINO unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

 

16.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

16.4. Folgen des Widerrufs: Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, hat LINO alle erhaltenen Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Hat der Vertragspartner bereits die Hardware erhalten, so ist diese vollständig, voll funktionsfähig und unverzüglich an LINO auf eigene Kosten binnen vierzehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung zurückzusenden. Für diese Rückzahlung verwendet LINO dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

16.5. Hat der Vertragspartner verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Vertragspartner einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem LINO von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

16.6. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass durch die Belehrung hinsichtlich FAGG kein wie immer geartetes, gesetzlich nicht zwingend angeordnetes Rücktrittsrecht des Vertragspartners begründet wird.

 

17. Haftung

17.1. LINO haftet nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen und nur dann, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LINO ausschließlich für Personenschäden.

 

17.2. LINO übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine Nicht-Erkennung von Gefahrensituationen, Fehlalarme oder eine fehlerhafte Datenübermittlung entstehen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt.

 

17.3. Paula ist keine medizinische Notfall- oder Rettungsdienstleistung. Paula bietet keine Call-Center Dienstleistungen.

 

17.4. Die Vertragspartner stellen LINO von allen Ansprüchen Dritter, also jener Personen, die nicht Vertragspartner geworden sind, frei, die aus der Nutzung von Paula resultieren.

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